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Besuche in Pflegeeinrichtungen mit negativem Corona-Test möglich

2020-12-14 14:45

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 07.12.2020 (mit Gültigkeit zum 08.12.2020) sind Besuche in unseren Pflegeeinrichtungen nur noch nach erfolgtem Test auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis möglich. Ein Schnelltest wird durch unser Pflegepersonal bei den Besuchern der Einrichtung durchgeführt. Eine telefonische Anmeldung des Besuches ist zwingend notwendig.

Alle weiteren Informationen zu Besuchszeiten etc. finden Sie auf dieser Homepage unter den jeweiligen Einrichtungen.

Wir bitten Sie um Verständnis. Bleiben Sie gesund.

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