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Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

2021-01-20 14:06

Die Sächsische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Erstattung von Elternbeiträgen geeinigt. Für den Zeitraum vom 14.12.2020 bis 17.01.2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Die Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils hälftig aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches sowie dem Corona-Bewältigungsfonds finanziert. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages.  Ausgenommen von der Beitragsbefreiung sind die Kinder, welche die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Für den Monat Februar ist mit der angekündigten Öffnung der Einrichtungen eine wochengenaue Abrechnung der Kitagebühren vorgesehen. Hier muss abgewartet werden, ob es ab dem 15.02.2021 zu einem Regelbetrieb in den Einrichtungen kommen wird.

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